Auf dem gesamten Vereinsgelände ist Leinenpflicht, somit sind beim Betreten des Ausbildungsplatzes alle Hunde an der Leine zu führen.
Das Freilaufen und Spielenlassen der Hunde ist nur im Rahmen der Ausbildung mit einem Trainer/Kursleiter erlabut.
Hundeführer und Besucher, die ihre Kinder im Rahmen des Kurses mit auf das Vereinsgelände nehmen, tragen für diese die volle Verantwortung. Außerhalb der Kurse ist es nicht gestattet diese mitzunehmen.
In den Pausen müssen die Hunde Sicher verwahrt werden.
Das Vereinsgelände sowie die nähere Umgebung sind von Verunreinigungen durch Hundekot frei zu halten.
Das Mitnehmen von Hunden in das Vereinshaus und auf die Terrasse ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
Kranke Hunde sind vom Ausbildungsplatz fernzuhalten und wenn bereits Ansteckungsgefahr dadurch besteht, ist dies umgehend der Vereinsleitung zu melden.
Läufige Hündinnen dürfen nur in Absprache mit den Trainern mitgenommen werden. Deren Anweisungen sollte aus Sicherheitsgründen für die Hündinnen Folge geleistet werden.
Für sämtliche durch Hunde verursachte Schäden haftet ausschließlich der Hundehalter, für persönliche Wertgegenstände der Besitzer.
Den Anordnungen der Vereinsleitung, der Trainer/Kursleiter und der Hüttenwirtin ist Folge zu leisten.
Alle Handlungen, die gegen das geltende Tierschutzgesetz verstoßen, haben einen sofortigen Platzverweis und Vereinsausschluss zur Folge.
Der Ausbildungsplatz ist keine Freilauffläche!! Es ist dafür zu sorgen, dass sich alle Hunde vor dem Betreten des Platzes auf der Auslauffläche lösen können und falls sich der Hund während des Trainings löst, ist dies selbstverständlich ordentlich zu entfernen.
Jeder Hundeführer folgt freiwillig den Anweisungen der Kursleiter/Trainer und der Hundeführer steht selbst in der Verantwortung.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Platz immer ordnungsgemäß verschlossen ist und der Code nicht an andere Personen (Vereinsmitglied oder nicht) weitergegeben wird. Weiters darf auch keine Person, welche den Code nicht kennt auf das Ausbildungsgelände mitgenommen werden. Falls das Gelände nicht ordnungsgemäß vorgefunden wird, ist dies dem Obmann oder Obmann stellv. umgehend mit Foto zu melden.